! Einspruchsfrist zum Regionalen Raumentwicklungsplan läuft bald ab !
Schon seit geraumer Zeit liegt der Regionale Raumentwicklungsplan für West Mecklenburg bei den Behörden aus. Nur noch bis zum 21.Dezember können alle Bürger und Bürgerinnen aus West – Mecklenburg Änderungsanträge zu diesem Plan anbringen. Der Raumentwicklungsplan legt fest, wie sich das Gebiet in Mecklenburg-Vorpommern in der Zukunft gestalten soll. So werden in einem solchen Plan auch die für die Bürger einschneidenden Maßnahmen wie Windparks etc. ausgewiesen und festgelegt. Die Windparks in Redefin, Pritzier und auch in Vellahn sind in diesem regionalen Raumentwicklungsplan festgeschrieben. Aber auch wie sich der Truppenübungsplatz bei Lübtheen in der Zukunft entwickeln soll und was damit passiert, wenn die derzeitige militärische Nutzung nicht mehr gegeben ist, wird in einem solchen Plan festgehalten. Das Landratsamt Ludwigslust sieht in der derzeit vorgelegten Fassung keine Schlupflöcher mehr, dass auch nach der derzeitigen militärischen Nutzung ein Braunkohletagebau möglich ist. Viele Gegner eines solchen Braunkohleabbaus beurteilen dies jedoch anders und haben daher eigene Änderungsvorschläge zum Text eingebracht. Mit diesen Vorschlägen hoffen Sie, dass es für die MIBRAG, die die Braunkohle fördern will, tatsächlich keine Möglichkeit mehr gibt, ihr Vorhaben umzusetzen. Die MIBRAG klagt derzeit gegen das Bergamt Stralsund und will damit gerichtlich die Fortsetzung der Probebohrungen durchsetzen. Doch auch wenn die MIBRAG verlieren soll, könnte ein anderer Energiekonzern kommen und neue Anträge stellen. Dies will man mit einer eindeutigen und klaren Festlegung im Raumentwicklungsplan endgültig verhindern. Auf der Internetseite www.braunkohle-nein.de stellen die Gegner des Braunkohleabbaus ihre Vorschläge für Änderungen im Raumentwicklungsplan vor. Auch kann man sich dort einen Vordruck für diese Änderungen herunterladen. Diese Änderungsvorschläge kann man dann per E-Mail, Post oder Fax bis zum 21.Dezember noch an den Regionalen Planungsverband weiterleiten und somit bis zu diesem Zeitpunkt noch Einfluss auf die Raumordnung nehmen. Auch die Verwaltung der Stadt Lübtheen hat schon Änderungsvorschläge vorgebracht. Nach dem 21. Dezember haben die Bürger keine Möglichkeit mehr auf die Vorgaben der Behörden zu reagieren. |