Braunkohleabbau im Landkreis Ludwigslust - Wir sagen nein!
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Gilt die Garantie auch für den Landkreis Ludwigslust?

Um die Gegenwart zu verstehen, kann ein Blick in die Vergangenheit oft helfen. Recherchen in die Treuhandzeit zeigen, das die Gefahr eines Braunkohletagebaus im Landkreis LWL noch größer als angenommen ist.
* Mibrag Verkauf an die NRG Energy
1995 wurde unter Leitung des 2001 verstorbenen Klaus Schucht die Mibrag an die NRG Energy Mibrag an die NRG Energy (USA) verkauft. Klaus Schucht war seinerzeit zunächst Vorstandsvorsitzender der Treuhand, dann Wirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt und wenig später Vorsitzender des Aufsichtsrats der Mibrag. In dem Vertragswerk von 1995 gab der Vertragspartner Deutschland der NRG bzw. der "neuen" Mibrag eine GARANTIE für den Abbau von JÄHRLICH mindestens 10 Millionen Tonnen Braunkohle bis zum Jahr 2040. Bis 2040 hat die Bundesrepublik also nach momentanen Erkenntnissen und Recherchen dafür zu garantieren, das die Mibrag jährlich 10 Millionen Tonnen Braunkohle abbauen kann. Ansonsten hat die NRG ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Einzelheiten des Vertrags und insbesondere der Garantieleistungen mit dem damit verbundenem Rücktrittsrecht sind der Öffentlichkeit jedoch nicht zugänglich. Aufgrund einer Verschwiegenheitsklausel, so die Sprecherin der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben in Berlin, könne über Vertragsdetails keine Auskunft erteilt werden.

* Garantie für 10 Millionen Tonne jährlich?
Die garantierten 10 Millionen Tonnen Braunkohle beziehen sich zunächst sicherlich auf das Braunkohlerevier Schleenhain mit der Gemeinde Heuersdorf. Doch um den, mit der Umsiedlung der Einwohner verbundenen Abbau der Kohle von Heuersdorf ist bekanntlich ein jahrelang währender Rechtsstreit entbrannt. Das garantierte Abbauvolumen ist also gefährdet.Doch selbst wenn die 50 Millionen Tonnen Braunkohle in der Heuersdorfer Erde abgebaut werden können, stellt sich die Frage, wo der Tagebaubagger in einigen Jahren ansetzen soll. Bis zum Jahr 2040 reicht das Kohlevorkommen Heuersdorf und Schleenhain wohl nicht und neue Abbaugebiete, bis auf Lübtheen in Mecklenburg, sind nicht bekannt geworden. Es würde sicherlich Sinn machen, sich das Vertragskonstrukt von 1995 genauer anzusehen und die sich ergebenen rechtlichen Konsequenzen prüfen zu lassen. Die Reaktion oder besser ausgedrückt die Nichtreaktion der Politik auf Bundesebene und im Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern muss also auch unter diesem Gesichtspunkt neu betrachtet werden.
* Garantie für den Klimakiller Braunkohlekraftwerk
Das im Jahr 1995 ein derartiges Abbauvolumen bis ins Jahr 2040 garantiert wurde, beinhaltet auch eine Garantie für den Klimakiller Braunkohlekraftwerk. Bei der Verstromung von Braunkohle entstehen trotz modernster Techniken die höchsten CO-2 Emmissionen. Und der WWF meldete jüngst, das gerade auch deutschen Kraftwerke zu den Haupt-Klimakillern gehören. Neun der 30 schmutzigsten und ineffizientesten Kraftwerke der EU stehen nach einer WWF Untersuchung in Deutschland. Von den "Top Ten" der Klimakiller kommen fünf aus Deutschland. Vier gehören zum Energiekonzern RWE und eines zu Vaddenfall. Nach der Untersuchung belastet eine Kilowattstunde Strom aus einem Braunkohlekraftwerk das Klima mit über einem Kilo Kohlendioxid (CO-2). Bei der gleichen Strommenge aus einem Gaskraftwerk sind es nur 365 Gramm.
* Verfassungsgericht entscheidet am 24. November
Mit Spannung blicken nicht nur Sachsens Bürger, allen voran Heuersdorf, sondern nun auch die Mecklenburger Einwohner nach Leipzig. Das Verfassungsgericht entscheidet am 24.11. über die Normenkontrollklage der Gemeinde Heuersdorf. Trotz des eingeleiteten Mediationsverfahrens zwischen der Mitteldeutschen Braunkohle mbh und der Gemeinde Heuersdorf wird das ausstehende Urteil des Verfassungsgerichts zum 2.Heuersdorfvertrag wegweisend sein. Letztendlich wird also anscheinend noch in diesem Jahr entschieden, ob die 50 Millionen Tonnen Braunkohle unter Heuersdorf abgebaut werden oder nicht. Doch ob der Verlust der Heuersdorfer letztendlich unsere Region vor dem Braunkohlebagger schützt ist mehr als fraglich.
* Antrag auf Fristverlängerung liegt noch nicht vor
Noch liegt dem Wirtschaftsministerium MV noch kein Antrag auf Fristverlängerung zur Bodenerkundung in Lübtheen vor. Doch bis Ende Dezember ist noch Zeit. Noch nicht einmal im Ansatz hat die Mibrag die erforderlichen Probebohrungen, die für einen Antrag auf Gewinnung der Kohle notwendig sind, durchgeführt. Das die Mibrag die Braunkohle im Landkreis LWL abbauen will, daran gibt es keinen Zweifel.
Es bestehen jedoch berechtigte Zweifel daran, das die Landesregierung die "Griese Gegend" nicht einfach opfert, vielleicht sogar opfern muss.

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Heuersdorf
bergbau-egelnermulde.de
Sössen lebt
Ostkohle
www.mulknitz.com
Garzweiler (BUND)
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