Erwartungsgemäß hat die Mitteldeutsche Braunkohle AG (MIBRAG) gegen den Ablehnungsbescheid des Bergamtes Stralsund am 05.01.2006 Widerspruch eingelegt. Den Aussagen des Bergamtes zufolge, ist der Widerspruch allerdings noch nicht mit einer Begründung versehen, so dass das Bergamt derzeit auch keine Stellungnahme abgeben kann. Der Widerspruch wart bislang lediglich die Widerspruchsfrist.Über den Widerspruch entscheidet - ebenso wie über den Antrag selbst - ebenfalls das Bergamt in enger Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium. Nach Aussage des Ministeriums lehnt die Landeregierung jedoch eine Aufsuchung von Braunkohle in dem Gebiet strikt ab auch um den Preis einer gerichtlichen Klärung. An dieser Haltung hat sich seitens des Ministeriums bislang auch noch nichts geändert. Auch der Kreistag in Ludwigslust hat sich einstimmig gegen einen Abbau ausgesprochen. Sollte das Widerspruchsverfahren mit dem gleichen Ablehnungsergebnis enden, wie der Antrag, würde der MIBRAG nur noch der gerichtliche Weg offen bleiben. Zuständig wäre dann das Verwaltungsgericht in Schwerin, dass dann über das Schicksal der Menschen hier in der Griese Gegend und der Region für die nächsten 100 Jahre zu entscheiden hätte. Noch ist der Kampf um unsere Heimat, die Natur und unsere intakte Umwelt nicht gewonnen. Aber wir hoffen, dass wir mit den vereinten Kräften aller Menschen, die in dieser Region ihr Zuhause haben, es schaffen können, die Horrorvorstellung von einem Tagebau abzuwenden. D.S.
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