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NEWS |
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| 07.05.2007: Truppenübungsplatz wird Vogelschutzgebiet |
| Lübtheener Heide in die EU Vorschlagsliste aufgenommen |
Seit dem 07. Mai 2007 ist bekannt, dass die Landesregierung in Schwerin auch die Lübtheener Heide (Truppenübungsplatz) in seiner Vorschlagsliste für EU Vogelschutzgebiete aufgenommen hat. Diese ist eine sehr erfreuliche Mitteilung und wird bei Anerkennung durch die EU einen möglichen Braunkohletagbau eine weitere Barriere bieten. Die Landesregierung hat damit bewiesen, dass es ihr doch sehr daran liegt, dass die Natur in der Lübtheener Heide erhalten bleibt und keinem Tagebau zum Opfer fällt.
Wir geben auszugsweise die Internetveröffentlichung des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie wieder, die
hier für jedermann einsehbar ist:
Der Kabinettsbeschluss vom 10 April 2007 sieht die Festlegung einer neuen landesweiten Kulisse von Europäischen Vogelschutzgebieten
und die Nachmeldung von Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebieten) im Küstenmeer von Mecklenburg-Vorpommern vor. Über die seitens der Landesregierung vorgeschl agenen Natura 2000 Gebiete findet vom 7. Mai bis zum 1. Juni 2007 das freiwillige Verfahren zur Beteiligung und Information der Öffentlichkeit statt, in der naturschutzfachliche Anregungen und Stellungnahmen abgegeben werden können. Für Interessierte werden nachfolgend Informationen über die neuen Vorschläge für EU-Vogelschutzgebiete und marine FFH-Gebiete angeboten.
Die Vorschläge der Landesregierung für EU-Vogelschutzgebiete wurden auf der Grundlage eines eigenen wissenschaftlichen Fachkonzeptes erarbeitet, die FFH-Gebietsvorschläge für das Küstenmeer auf der Grundlage eines wissenschaftlichen Gutachtens. Die Identifizierung und Auswahl der Gebiete erfolgte
richtlinienkonform ausschließlich anhand naturschutzfachlicher Kriterien.
Europäische Vogelschutzgebiete: Im Jahre 2001 hat die Europäische Kommission (EU-KOM) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus Art. 4 der Vogelschutzrichtlinie eingeleitet und im Jahre 2003 konkrete Defizite für Mecklenburg-Vorpommern benannt.Die EU-KOM verwendet bei der Beurteilung der Gebietsmeldungen die durch ehrenamtliche Ornithologen erstellten IBA-Listen (Important Bird Areas) als gutachtliche Referenzlisten, sofern die Länder nicht ein eigenes
wissenschaftlich fundiertes Konzept vorlegen. Das ehemalige Umweltministerium hat ein solches Konzept entwickelt. Auf dessen Grundlage wurden die hier vorgestellten Vorschläge für EU-Vogelschutzgebiete abgeleitet. Mit Datum vom 4. April 2006 hat die EU-KOM in der „Mit Gründen versehene Stellungnahme“, dem letzten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren vor der Weiterleitung an den Europäischen Gerichtshof, festgestellt, dass der Verstoß gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie für Mecklenburg-Vorpommern gegenwärtig fortbesteht, aber die mangelhafte Gebietsmeldung voraussichtlich beseitigt werden kann, in dem das Fachkonzept des Umweltministeriums zur Identifizierung Europäischer Vogelschutzgebiete annähernd vollständig umgesetzt wird.
Die genauen Pläne des Gebietes SPA 51 (Lübtheener Heide) können auch im PDF Format aufgerufen werden:
Blatt 1 und
Blatt 2
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