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| 11.06.2007: Minister Dr. Backhaus spricht sich im Landtag eindeutig gegen einen Braunkohleabbau aus |
| Das Protokoll zur Landtagssitzung vom 28.03.2007 ist jetzt online! |
Seit letzter Woche stehen nun die Protokolle der Landtagssitzung 5/12 vom 28.03.2007
[ hier ] zum Download zur Verfügung. Dort kann ab Seite 53 unten der Verlauf der Diskussion zum NPD Antrag "Nein zum Braunkohleabbau im Aufsuchungsfeld Lübtheen" nachgelesen werden. Dabei spricht sich Dr. Till Backhaus (SPD, Umwelt- und Landwirtschaftsminister in Mecklenburg Vorpommern) in seiner Rede klar und unmissverständlich gegen einen möglichen Braunkohleabbau bei Lübtheen aus. Die Widerspruchsbegründung der Mibrag liegt seit März auch vor und es wird über eine mögliche Klage der Mibrag spekuliert.
In Auszügen geben wir seine Rede hier wieder:
"[...]ich will Ihnen noch einmal deutlich machen, warum und weshalb
wir im Rahmen der Diskussion hier – und ich spreche hoffentlich für die demokratischen Parteien dieses Hohen Hauses – so klar und eindeutig gegen den Braunkohleabbau in Lübtheen sind. Es gibt primär wirtschaftliche, touristische, aber ganz klar auch soziale Gründe dafür, dieses abzulehnen. Hier gehen Ökonomie, Ökologie und soziale Verantwortung ineinander über. Lassen Sie mich damit beginnen, dass dieses Gebiet der Griesen Gegend ein sogenanntes Endmoränengebiet darstellt. Für diesen Naturraum typisch sind Vorkommen von Pflanzenarten, aber auch Tierarten, die einmalig sind in Mecklenburg-Vorpommern, zum Teil in Deutschland und in Europa. Nichts Besonderes, könnte man sagen, doch diese Naturlandschaft in der Nähe der Elbe hat eine besondere Erholungsfunktion für den touristischen Standort Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere der Metropolregion Hamburg. Als FFH-Gebiet ist diese Region mit zwei Lebensräumen, der Sandheide und den Grasflächen, gemeldet. Dieser Lebensraumtyp gehört immerhin mit 1.500 Hektar landesweit zu einem Schwerpunkt in dieser Region. Das heißt, ein Verlust dieser Flächen könnte an anderer Stelle im Land Mecklenburg-Vorpommern überhaupt nicht kompensiert werden. Diese Flächen müssen im Zuge des Kohärenzausgleiches im vollen Umfang durch Neuentwicklung ersetzt werden. Darüber hinaus soll das Gebiet zum Vogelschutzgebiet für Mecklenburg-Vorpommern insgesamt erklärt werden. Hier leben unter anderem der Bachpieper, die Heidelerche, der Ziegenmelker oder auch der Rauhfußkauz. Nicht zuletzt würde ein Kohleabbau zu einer großflächigen Veränderung des Wasserhaushaltes in der gesamten Region führen. Zwar liegen hier bis heute keine eindeutigen hydrologischen Daten und Erkenntnisse vor, aber diese wird es hoffentlich irgendwann geben. Doch auch ohne konkrete Abbaupläne kann selbst der Laie erkennen, dass es hier zu einer erheblichen Veränderung des Grundwasserspiegels kommt. Betroffen ist davon im Übrigen auch nicht unwesentlich das Naturschutzgebiet, insbesondere das von der UNESCO anerkannte Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe, ein Gebiet mit länderübergreifender Zusammenarbeit. Die Auswirkungen wären also für die Landschaft insgesamt und für dieses ganze Gebiet von erheblicher Bedeutung. Jeder verantwortungsvolle Politiker kann damit nur Nein, ganz ausdrücklich Nein sagen zu diesem Projekt. Auch wirtschaftlich – auch das gilt es zu unterstreichen – gibt es klare Rahmensetzungen. Es ist Anliegen der Landesregierung und aller demokratischen Parteien im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, das Land Mecklenburg-Vorpommern zum Gesundheitsland und Tourismusland Nummer eins in Deutschland zu entwickeln und diese Marktposition weiter auszubauen. [...] Ich kann die Bedenken und die Widerstände großer Teile der Bewohnerinnen und Bewohner gegen einen möglichen Braunkohleabbau voll und ganz verstehen. Ich glaube, ich habe das deutlich gemacht. Unbestritten würde eine Ausbeute der Lagerstätte die touristische und wirtschaftliche Entwicklung der gesamten Region behindern. Zur Wahrheit gehört aber auch, unmissverständlich klarzustellen, dass von politischer Seite auf die Erkundungserlaubnis des Unternehmens MIBRAG nicht eingewirkt werden kann. Erst auf der Grundlage von Erkundungsergebnissen kann abschließend beurteilt werden, ob ein technisch-wirtschaftlicher Abbau überhaupt real wäre. Zu diesem Zweck wurde 1997 eine Erkundungserlaubnis durch das zuständige Landesamt erstellt. Und Sie wissen auch, den Antrag auf Verlängerung bis Ende 2008 hat das Bergamt seinerzeit abgelehnt, und zwar auf Initiative der Landesregierung. Auch das hätten Sie hier deutlich machen können und müssen. Dagegen hat die MIBRAG Widerspruch eingelegt und dieser Widerspruch ist zwischenzeitlich nun endlich auch begründet. Gemäß dem Bundesberggesetz hat die MIBRAG einen Rechtsanspruch auf die ermessensfreie Beurteilung, ob die Voraussetzung für die Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Bodenschätzen und zur Erkundung überhaupt vorliegt. Soweit der Klageweg beschritten wird, und das wird dann zu prüfen sein, besteht die Gefahr, dass die Behörde die Erlaubnis verlängern muss und das Land darüber hinaus zum Schadenersatz für die Zeit, in der die Arbeiten ruhen mussten, verurteilt [...] Wie heißt es aber so treffend: vor Gericht und auf hoher See. Zu den Erfolgsaussichten einer solchen Klage will ich hier nicht herumspekulieren. Ich hoffe natürlich, dass die Argumente des Landes im Sinne der Bürgerinnen und Bürger so überzeugend sind, dass es keine weiteren Erkundungen in Lübtheen geben wird. [...]".
Diese Aussage von Herrn Dr. Backhaus ist an Deutlichkeit kaum zu übertreffen. Wir wünschen uns aber aber dennoch einen Landtagsbeschluß oder sogar eine Einfügung in die Verfassung des Landes Mecklenburg Vorpommern gegen einen möglichen Abbau der Braunkohle bei Lübtheen.
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